Verkehrswertgutachten und Kurzgutachten: alle Informationen auf einen Blick

Bei BONUM Immobilien sind Sie in Sachen Immobiliengutachten immer an der richtigen Adresse. Unser Geschäftsführer Sascha Gay ist Diplom-Sachverständiger (DIA) und erstellt für Sie sowohl Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) als auch fachlich fundierte Kurzgutachten. Wo genau die Unterschiede zwischen diesen Gutachtenformen liegen und in welchen Situationen Sie was benötigen, verrät Ihnen der folgende Artikel.

Das Verkehrswertgutachten

Ist von einem Verkehrswertgutachten die Rede, ist für gewöhnlich ein Vollgutachten gemeint. Hierbei handelt es sich um ein umfangreiches Dokument mit ausführlichen Beschreibungen des Grundstücks und seiner Bebauung.

Solch ein Verkehrsgutachten benötigen Sie beispielsweise:

  • bei Erbauseinandersetzungen
  • im Zuge steuerlicher Bewertungen
  • bei einer Ehescheidung (also bei güterrechtlichen Auseinandersetzungen)
  • bei einer Vermögensübertragung
  • bei einer geplanten Beleihung der Immobilie
  • im Rahmen einer Vermögensaufstellung
  • bei gesellschaftsrechtlichen Themen

Grundsätzlich gilt: Immer dann, wenn Behörden oder Gerichte involviert sind, ist ein vollumfängliches Verkehrswertgutachten in der Regel unverzichtbar. Auch beim Immobilienverkauf empfiehlt sich in vielen Fällen die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens. Es hinterlässt bei Interessenten einen professionellen Eindruck und dient gleichzeitig als unumstößliche Rechtfertigung für den Angebotspreis. Ein Vollgutachten enthält unter anderem folgende Elemente:

  • eine Auflistung der Dokumente, die bei der Gutachtenerstellung berücksichtigt wurden
  • eine Zusammenfassung der Grundbucheinträge
  • eine detaillierte Beschreibung der Immobilienlage
  • Erläuterungen zum Erschließungsgrad und zur Bebauung in der Umgebung
  • detaillierte Beschreibungen des Grundstücks und sämtlicher darauf befindlicher Gebäude
  • diverse Anlagen (Fotos, Energieausweis, Grundrisse, Flurkarte, Baupläne etc.)
  • konkrete Angaben zum Immobilienwert zu einem bestimmten Stichtag

Das Kurzgutachten

Makler bei Gutachten

Das Kurzgutachten ist fachlich ebenso fundiert wie das Vollgutachten, jedoch weniger umfangreich – es hat daher vor Gericht und bei Behörden keine Gültigkeit. Ein Kurzgutachten enthält wesentliche Angaben zum Grundstück und zur Bebauung und konzentriert sich dabei auf die wichtigsten Prüfkriterien, wobei auf umfangreiche Erläuterungen verzichtet wird.

Es schafft Transparenz – etwa bei einem geplanten Verkauf oder im Rahmen einer Vermögensübersicht – und dient somit in vielen Situationen als sinnvolle Alternative zum Verkehrswertgutachten.


BONUM Immobilien – seit 50 Jahren Ihre Immobilienexperten in Bremen

Unabhängig davon, aus welchen Gründen Sie ein Wertgutachten benötigen, stehen Sascha Gay und das Team von BONUM Immobilien Ihnen zur Verfügung. Herr Gay ist zertifizierter Diplom-Sachverständiger für alle Immobilienarten sowie erfahrener Gerichtsgutachter und erstellt das von Ihnen gewünschte Gutachten auf Grundlage von § 194 des Baugesetzbuches. Wie hoch die dabei anfallenden Kosten sind, hängt immer vom Einzelfall ab. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich von BONUM Immobilien individuell und unverbindlich beraten!

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