Unsere Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BONUM Immobilien GmbH (BONUM)

1. Wir sind vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten.

2. Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere mündlichen und schriftlichen Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit wir keine Haftung übernehmen können. Wir haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
    
3. Unsere Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf unserer Zustimmung. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein anderweitiger Vertrag zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, uns Schadensersatz in der  Höhe des entgangenen Erfolgshonorars zu zahlen.

Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, besteht die Verpflichtung sofortiger Mitteilung. Anderenfalls gilt der Nachweis als anerkannt und verpflichtet im Falle eines Vertragsabschlusses zur Zahlung des Erfolgshonorars.

Mit uns aufgenommene Verhandlungen gelten als Auftrag und Annahme der vorstehenden Bedingungen. Danach mit dem Eigentümer selbst geführte Verhandlungen verpflichten zur Zahlung des Erfolgshonorars im Falle eines Vertragsabschlusses.

4. Das Erfolgshonorar errechnet sich aus dem Kaufpreis für das Objekt zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommen (z. B. Übernahme von Grundbuchlasten. Ablösung von Einrichtungen etc.), bzw. bei Vermietung aus der Nettomonatsmiete zuzüglich eventueller Nebenleistungen (z. B. Ablöse etc.), nicht jedoch Nebenkosten.

Unser Anspruch auf das Erfolgshonorar entsteht und ist fällig mit Abschluß des Hauptvertrages (Kauf-, Mietvertrag usw.), auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund unserer Maklertätigkeit zustande kommt. Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag zu vom ursprünglichen Auftrag abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder der wirtschaftliche Erfolg durch einen anderen Vertrag erreicht wird. Das Erfolgshonorar ist auch dann zur Zahlung fällig, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung abgeschlossen wird. Dies gilt ebenso für die Einräumung von Optionsrechten.
    
5. Wir sind berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.
    
6. Kaufpreiszahlungen werden von uns nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.
    
7. Wir sind berechtigt, bei Vertragsabschluß anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Die Vereinbarung zur Zahlung eines Erfolgshonorars wird in den Kaufvertrag aufgenommen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der BONUM zustande, so ist der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Abschlußpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.

8. Das Auftragsverhältnis zwischen Kauf- bzw. Mietinteressent und BONUM ist grundsätzlich unbefristet, kann aber von beiden Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.     

9. Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Informationspflicht nach § 36 VSBG

Der Immobilienverband Deutschland IVD e.V. hat mit Beteiligung des Verbraucherverbandes Verband Privater Bauherren e.V. (VPB) eine Schlichtungsstelle nach Maßgabe des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) eingerichtet. Vor der Schlichtungsstelle können u. a. Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Mitgliedern des IVD in einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren beigelegt werden.
   
Die Firma BONUM GmbH ist Mitglied im IVD und aufgrund der Satzung des IVD verpflichtet, gegenüber der Ombudsstelle eine schriftliche Stellungnahme abzugeben, wenn diese ein Verfahren einleitet. An Schlichtungsverfahren bei anderen Schlichtungsstellen nimmt die (Firma IVD Mitglied) grundsätzlich nicht teil.    

Die Anschrift der Schlichtungsstelle des IVD lautet: Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und -verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin. Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle (z.B. weitere Kommunikationsdaten, Verfahrensordnung) erhalten Sie unter http://www.ombudsmann-immobilien.net

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr.

10. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein, so sollen die Geschäftsbedingungen im Übrigen Rechtswirksamkeit behalten.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute (§1 HGB) oder wenn der Kunde keinen Wohnsitz in Deutschland hat ist unser Geschäftssitz. 

Kontakt
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Anschrift BONUM Immobilien GmbH Drechslerstraße 9 28816 Stuhr
Kontakt Telefon0421 44 41 91 Fax E-Mailimmobilien@bonum-bremen.de
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