Nur wenige wissen, dass die Einsichtnahme in die Bauakte eines bebauten Grundstücks wertvolle und aufschlussreiche Informationen liefern kann. In der Bauakte finden sich neben den ursprünglichen Antragsunterlagen und Bauplänen auch die entscheidenden Dokumente zur Genehmigung von baulichen Vorhaben im Zusammenhang mit dem bestehenden Gebäude.
Nicht selten kommt es vor, dass nachträglich errichtete Anbauten wie Wintergärten oder Wohnraumerweiterungen bauordnungsrechtlich nicht genehmigt wurden. Solche Umstände führen bei einem Verkauf der Immobilie häufig zu unerwarteten Problemen, die sich auch auf nachbarschaftliche Belange auswirken können. In vielen Fällen sind sich die Eigentümer dieser Situation nicht bewusst – insbesondere, wenn es sich um Erben handelt.
Die Einsichtnahme in die Bauakte ist ausschließlich Personen gestattet, die über eine umfassende Bevollmächtigung des Grundstückseigentümers verfügen. Dies stellt sicher, dass sensible Informationen geschützt bleiben und nur berechtigte Personen Zugang erhalten.
Als qualifizierte Makler und zertifizierte Bewertungssachverständige nehmen wir im Rahmen jedes Verkaufsmandats eine sorgfältige Einsicht in die Bauakte vor. So können wir mögliche Problemstellungen frühzeitig erkennen und offenlegen. Dadurch vermeiden wir spätere Unstimmigkeiten und rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Verkäufer und Käufer.
Durch unsere professionelle Vorgehensweise schützen wir Ihre Interessen und sorgen für Transparenz im Verkaufsprozess. Dies schafft Vertrauen und erleichtert eine reibungslose Abwicklung.
Ein weiterer Grund, mit BONUM Immobilien zusammenzuarbeiten. Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung. Wir unterstützen Sie kompetent und vertrauensvoll bei Ihrem Immobilienverkauf oder -kauf.