Wer Grundbesitz erbt, erhält in der Regel von der zuständigen Finanzbehörde einen Erbschaftssteuerbescheid. Dieser Bescheid enthält die Festsetzung der Erbschaftssteuer auf Basis des vom Finanzamt ermittelten Grundbesitzwerts gemäß §§ 181 ff BewG (Bewertungsgesetz). Dabei ist vielen Erbenden nicht bewusst, dass dieser Wert häufig erheblich vom tatsächlichen Marktwert der Immobilie abweicht.
Die Bewertung nach dem Bewertungsgesetz folgt starren gesetzlichen Vorgaben, die nicht immer die aktuellen Marktgegebenheiten widerspiegeln. Insbesondere bei besonderen Immobilien, individuellen Ausstattungen oder regionalen Marktschwankungen kann der festgesetzte Wert deutlich über dem realistischen Verkehrswert liegen. Dies führt dazu, dass die Erbschaftssteuer auf einer zu hohen Bemessungsgrundlage berechnet wird.
Viele Erbende zahlen eine unverhältnismäßig hohe Erbschaftssteuer, die nicht selten fünfstellige Beträge erreicht. Dies belastet die Erben finanziell erheblich und kann im schlimmsten Fall sogar zu Liquiditätsproblemen führen, wenn die Steuer aus eigenen Mitteln aufgebracht werden muss.
Glücklicherweise besteht für Erben die Möglichkeit, gegen den Erbschaftssteuerbescheid innerhalb der Einspruchsfrist vorzugehen. Eine wirksame Exit-Lösung ist der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts der Immobilie. Dieser Nachweis kann ausschließlich durch ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten erbracht werden, das von einem sachkundigen und anerkannten Gutachter erstellt wird.
Das Verkehrswertgutachten berücksichtigt die tatsächlichen Marktbedingungen, die Lage, den Zustand und die individuellen Merkmale der Immobilie. Es stellt somit eine realistische und belastbare Grundlage für die Wertermittlung dar und kann den vom Finanzamt festgesetzten Wert korrigieren.
Bei BONUM Immobilien verfügen wir über die notwendige Qualifikation und Erfahrung, um fundierte Verkehrswertgutachten zu erstellen. In zahlreichen Fällen konnten wir bereits dazu beitragen, dass unsere Kunden eine zu hoch angesetzte Erbschaftssteuer deutlich reduzieren konnten. Wir begleiten Sie kompetent durch den gesamten Prozess – von der Begutachtung bis zur Kommunikation mit der Finanzbehörde.
Der Erbschaftssteuerbescheid ist kein Schriftstück, das unbeachtet bleiben sollte. Eine sorgfältige Prüfung und gegebenenfalls ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten können erhebliche finanzielle Vorteile für Sie bedeuten. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre Steuerlast fair und marktgerecht zu gestalten.
Wir beraten Sie gern individuell und unverbindlich. Kontaktieren Sie uns, um mehr über Ihre Optionen zu erfahren und sich professionell unterstützen zu lassen. BONUM Immobilien steht Ihnen mit fachlicher Kompetenz und vertrauensvoller Betreuung zur Seite.