Bereitstellungskosten von Banken, was passiert mit dem Geld nach dem Hausverkauf

Beim Verkauf einer Immobilie stehen viele Fragen im Raum, insbesondere wenn zuvor eine Finanzierung über eine Bank bestand. Ein oft weniger beachteter Aspekt sind die sogenannten Bereitstellungskosten. Wir erläutern, was darunter zu verstehen ist und wie mit diesen Kosten nach dem Verkauf Ihres Hauses umgegangen wird.

Was sind Bereitstellungskosten?

Bereitstellungskosten sind Gebühren, die Banken für die Bereithaltung eines Darlehensbetrags erheben. Diese Kosten fallen an, wenn das Darlehen nicht sofort vollständig abgerufen wird, sondern die Bank den Betrag für eine bestimmte Zeit reserviert. Ziel ist es, den Aufwand und das Risiko der Kapitalbindung abzudecken.

Wann entstehen Bereitstellungskosten?

Bereitstellungskosten werden in der Regel ab dem Zeitpunkt fällig, an dem der Darlehensvertrag unterschrieben ist, die Auszahlung jedoch noch nicht vollständig erfolgt ist. Die Bank berechnet diese Kosten meist monatlich, bis der gesamte Darlehensbetrag abgerufen wurde.

Was passiert mit den Bereitstellungskosten nach dem Hausverkauf?

Beim Verkauf Ihrer Immobilie wird häufig das bestehende Darlehen ganz oder teilweise zurückgeführt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob bereits gezahlte Bereitstellungskosten erstattet werden oder wie sich die Kosten weiterentwickeln.

  • Rückzahlung des Darlehens: Sobald Sie den Verkaufserlös nutzen, um das Darlehen bei der Bank zu tilgen, endet in der Regel die Bereitstellungsphase. Die Bank berechnet danach keine weiteren Bereitstellungskosten.
  • Erstattung bereits gezahlter Kosten: Bereitstellungskosten sind grundsätzlich als Entgelt für die Bereithaltung des Kapitals zu verstehen und werden nicht zurückerstattet, auch wenn das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird.
  • Transparenz und Kommunikation: Wir empfehlen, frühzeitig mit Ihrer Bank Kontakt aufzunehmen, um die Konditionen im Detail zu klären und mögliche individuelle Vereinbarungen zu besprechen.

Wie können Sie Bereitstellungskosten vermeiden oder reduzieren?

  • Schnelle Darlehensinanspruchnahme: Je schneller Sie den Darlehensbetrag abrufen, desto kürzer fällt die Bereitstellungszeit aus.
  • Verhandlung mit der Bank: In einigen Fällen sind individuelle Vereinbarungen möglich, um Bereitstellungskosten zu reduzieren oder zu vermeiden.
  • Alternative Finanzierungsmodelle: Prüfen Sie, ob andere Finanzierungsformen für Ihre Situation günstiger sind.

Mit uns haben Sie immer den richtigen Immobilienpartner an der Seite

Bereitstellungskosten sind ein fester Bestandteil vieler Immobilienfinanzierungen und dienen der Absicherung der Bank. Nach dem Verkauf Ihres Hauses und der Rückzahlung des Darlehens entfallen diese Kosten. Bereits gezahlte Bereitstellungskosten werden jedoch nicht erstattet. Eine transparente Kommunikation mit Ihrer Bank und eine sorgfältige Planung helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.

Bei Fragen zur Immobilienbewertung, zum Transaktionsmanagement, Finanzierung  oder zur After Sales Betreuung stehen wir Ihnen gerne mit unserer fachlichen Expertise zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.

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