Beim Verkauf einer Immobilie stehen viele Fragen im Raum, insbesondere wenn zuvor eine Finanzierung über eine Bank bestand. Ein oft weniger beachteter Aspekt sind die sogenannten Bereitstellungskosten. Wir erläutern, was darunter zu verstehen ist und wie mit diesen Kosten nach dem Verkauf Ihres Hauses umgegangen wird.
Bereitstellungskosten sind Gebühren, die Banken für die Bereithaltung eines Darlehensbetrags erheben. Diese Kosten fallen an, wenn das Darlehen nicht sofort vollständig abgerufen wird, sondern die Bank den Betrag für eine bestimmte Zeit reserviert. Ziel ist es, den Aufwand und das Risiko der Kapitalbindung abzudecken.
Bereitstellungskosten werden in der Regel ab dem Zeitpunkt fällig, an dem der Darlehensvertrag unterschrieben ist, die Auszahlung jedoch noch nicht vollständig erfolgt ist. Die Bank berechnet diese Kosten meist monatlich, bis der gesamte Darlehensbetrag abgerufen wurde.
Beim Verkauf Ihrer Immobilie wird häufig das bestehende Darlehen ganz oder teilweise zurückgeführt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob bereits gezahlte Bereitstellungskosten erstattet werden oder wie sich die Kosten weiterentwickeln.
Wie können Sie Bereitstellungskosten vermeiden oder reduzieren?
Bereitstellungskosten sind ein fester Bestandteil vieler Immobilienfinanzierungen und dienen der Absicherung der Bank. Nach dem Verkauf Ihres Hauses und der Rückzahlung des Darlehens entfallen diese Kosten. Bereits gezahlte Bereitstellungskosten werden jedoch nicht erstattet. Eine transparente Kommunikation mit Ihrer Bank und eine sorgfältige Planung helfen, unnötige Kosten zu vermeiden.
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