Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung WOHNEN IM WUNDERSCHÖNEN STUHR // GESTALTE DIR DEIN ZUHAUSE WIE DU ES MAGST
Wir sind ein Makler- und Sachverständigen Unternehmen aus Stuhr und wir wissen genau, wie gefragt das Wohnen in unserer schönen Gemeinde ist.
Der Wunsch vom ersten eigenen Haus kann hier für dich Wirklichkeit werden. Aufgrund des modernisierungsbedürftigen Zustandes ist der Kaufpreis fair kalkuliert und lässt Spielräume für zukünftige Veränderungen die Wertsteigerung bringen...
Weitere Informationen findest Du in unserem Expose. Forder dies am besten gleich an.
Ausstattung Wir heben einige Besonderheiten stichwortartig hervor:
-teilweise Klinkerfassade
-Wohnzimmer mit Option zur Öffnung der Küche als offenen Raum
-Parkettfußboden im Wohnbereich
-Außenrolläden
-Gäste-WC
Alles Ausstattungsdetails kannst Du unserem Expose entnehmen. Am besten gleich anfordern!
Lage LAGE LAGE LAGE!
Die Gemeinde Stuhr gehört seit vielen Jahren zu den teuersten und gefragtesten Umlandgemeinden der Hansestadt Bremen. Mit rd. 35.000 Einwohnern zählt Stuhr zu den größeren Bereichen - im südlichen Gebiet zwischen Bremen und Delmenhorst.
Zur Gemeinde Stuhr gehören die Ortsteile: Alt Stuhr, Moordeich, Brinkum, Varrel, Heiligenrode, Groß Mackenstedt und Seckenhausen.
Die Grundstückspreise erreichen in Spitzenlagen rd. EUR 400,00 / qm - in Einzelfällen sogar noch etwas darüber.
Stuhr ist verkehrstechnisch sehr gut angebunden. Bremen und Delmenhorst erreicht man über die B75. Nach Hamburg oder Osnabrück gelangt man schnell auch über die Anbindung der A1. In Richtung Oldenburg fährt man in nur rd. 25 Minuten über die A28.
Wer mit dem Rad zur Arbeit fahren möchte ist bei Bedarf in ca. 35-45 Minuten bequem im Bremer Stadtgebiet angekommen.
Sonstiges Das Haus verfügt derzeit noch über eine Elektroheizung. Im Zuge der Modernisierung und Besserung der Gebäudenergetik ist der Einbau einer Wärmepumpe denkbar.
Ein aktueller Energieausweis ist in Auftrag gegeben. Die Bearbeitungszeiten fallen derzeit etwas länger aus. Die hier veröffentlichten Angaben sind als Schätzangaben zu verstehen. Es kann sein, dass das endgültige Ergebnis zu den hier veröffentlichten Daten etwas abweichen kann.
Wir haben mit dem Verkäufer gem. § 656 b BGB einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.