Video zu dieser Immobilie
Video zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
3D-Rundgang zu dieser Immobilie
Objektbeschreibung KOMPAKTES 2-3 PARTEIENHAUS IN KLASSISCHER NEBENSTRAßENLAGE
Wir von BONUM Immobilien GmbH vermitteln hier im Exklusivauftrag dieses Wohnhaus welches mit 2-3 Einheiten genutzt werden kann - ganz nach den Bedürfnissen eines zukünftigen Eigentümers.
Derzeit ist die Wohnung im Hochparterre durch einen langjährig dort wohnenden Mieter genutzt.
Die Wohnung im Obergeschoss und Dachgeschoss wird im 4. Quartal nutzerfrei....
Die vollständige Beschreibung kannst su unserem ausführlichen Expose entnehmen. Fordere dies gleich an!
Ausstattung Wir heben in unserem Expose nur einige Besonderheiten hervor:
-Massivbau der Nachkriegsjahre
-Wohnfläche zzgl. Vollkeller
-kleine baujahrtypische Kellergarage (mit eingeschränktem Nutzwert für PKW)
-ca. 50% der Fenster sind bereits in den letzten 15 Jahren erneuert worden
-Gaszentralheizung aus dem Jahr 2023
Lage Das Bremer Steintorviertel gehört unbestritten zu den gefragtesten Stadtteilwohnlagen. Diese sich endlos aneinander reihenden Altbaufassaden wirken wie Perlen an der Schnur. Die kleinen Nebenstraßen versprühen den unverwechselbaren Charme von idyllischem Großstadtflair.
Alle Altersgruppen erfreuen sich an dem Wohnen in ihrem Viertel. Unzählige Cafés, Bistros, Restaurants bieten den Bewohnern viel Abwechslung.
Die Pauliner Marsch lockt mit den umfangreichen Grünflächen zu täglichen Joggingrunden und bietet gleichzeitig maximale Entspannung nach langen und stressigen Arbeitstagen.
Sonstiges Ein aktueller Energieausweis ist bereist in Arbeit. Die hier im Expose veröffentlichten Angaben sind als vorläufige Schätzwerte zu verstehen. Diese können sich noch im endgültigen Ausweis in beide Richtungen geringfügig verändern.
Das Mietverhältnis der Wohnung im Hochparterre ist ungekündigt.
Die Käufercourtage beträgt 7,14% inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19%. Die gesetzlichen Regelungen des § 656 BGB kommen in diesem Fall nicht zur Anwendung, weil es sich nicht um die relevante Immobilienart Einfamilienhaus handelt.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.