Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Die hier exklusiv durch BONUM Immobilien zu vermarktende Fläche ist Teil eines in 1997 errichteten sehr attraktiven Wohn- und Geschäftsgebäudes.
Auf rd. 77 qm verteilt sich eine helle und klar strukturierte gewerbliche Fläche die über insgesamt 3 Zugänge verfügt. Das machte diese Räumlichkeiten u.a. sehr vielseitig nutzbar. Zudem gehören 2-3 PKW-Stellplätze zu dieser Einheit - 1 PKW-Platz davon sogar unmittelbar am Gebäudeeingang positioniert.
Ausstattung Wir heben in unserem Expose nur einigen Besonderheiten stichwortartig hervor:
-Fläche nutzbar als Büro oder Laden zulässig
-3 Eingänge vorhanden
-2-3 PKW-Stellplätze
-1Kellerraum
-Pantry-Küche
In unserem Expose sind alle Fotos sowie die Adresse des Grundstücks enthalten. Fordern Sie dies gerne gleich bei uns an!
Lage Der Ortsteil Syke-Barrien liegt geographisch zwischen Syke Okel und Syke Gessel - und zwar erstreckt sich der Ortskern unmittelbar beidseitig um die B6 herum.
Barrien verfügt über eine gute dörfliche Infrastruktur sowie einem regionalem Bahnanschluss in Richtung Bremen und Hannover.
Barrien zählt aktuell rd. 5000 Einwohner und ist damit der zweigrößte Ortsteil der Stadt Syke.
Die Nahversorgung sowie Geschäfte für den täglichen Bedarf und Discounter sind im Ort in ausreichendem Maße vorhanden. Der Kern der Stadt Syke ist in ca. 5 Autominuten schnell zu erreichen, In Bremen ist man mit dem PKW in ca. 30-40 Minuten - je nach Verkehrsdichte.
Barrien gehört zu den bevorzugten Wohnlagen im Stadtgebiet.
Sonstiges Die Fläche ist bereits nutzerfrei und kann zeitnah geliefert werden.
Der Miteigentumsanteil beträgt 1.646/10.000. Das Grundstück ist 800 qm groß.
Das monatliche Hausgeld beträgt rd. EUR 370,00 inkl. Heizkosten.
Im Falle einer Fremdvermietung (Kapitalanlage) kann eine Nettomiete pro qm von rd. 10,00 EUR mtl. als realistisch eingestuft werden.
Die aktuellen Daten zum Energieausweis stammen aus dem 2024 abgelaufenen Ausweis. Ein neuer Ausweis ist beantragt - dieser liegt jedoch noch nicht vor.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.