Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Die perfekte Wohnung für SINGLE, JUNGES PAAR oder STUDENTEN-WG
Diese durch BONUM Immobilien zu vermarktende Wohnung überzeugt mit einer zentralen und quartierbezogenen Lage unmittelbar am Übergang zur Bremer Innenstadt / Weserufer.
Durch die Obergeschosslage (3.OG) ist dieses Wohnung innerhalb des Gebäudes hell und ruhig gelegen. Das Gebäude ist solide errichtet und verfügt über klare Strukturen eines Mehrparteienhauses.
Der optimierte Grundriss bietet sogar die Option zu einer dauerhaften WG-Nutzung.
Ausstattung Wir heben in diesem Expose nur einige Besonderheiten stichwortartig hervor:
-Lage im 3. OG
-kl. Stadtbalkon
-Küchenzeile (älteren Datums)
-Duschbad mit Fensterlüftung
u.e.m
Das vollständige Expose erhalten Sie von uns per Mail. Fordern Sie dies am besten gleich an!
Lage ZENTRAL - BELIEBT - MITTENDRIN
Bei der hier existenten Lage handelt es sich um die so genannten "Alte Neustedt" - dem Teilmarkt der Neustadt, die unmittelbar an das Innenstadtzentrum von Bremen grenzt.
In einem kurzen Fußlauf überquert man in wenigen Gehminuten via der Wilhelm-Kaisen-Brücke die Weser und steht dann schon fast am Bremer Marktplatz.
Die Neustadt ist immer schon eine der gefragtesten Wohnlagen für junges Publikum, Studenten und Stadtliebhaber.
Sonstiges Das monatliche Hausgeld beträgt EUR 345,00 inkl. Heizkosten und Zuführung zur Instandhaltungsrücklage.
Verwalter der Anlage ist die Firma Justus Grosse, Bremen.
Die Wohnung wird aktuell im Rahmen einer WG-Nutzung bewohnt. Im Zuge eines Ankaufs durch einen neuen Erwerber wird für eine gewünschte Weiternutzung dieser WG eine marktübliche Miete vereinbart und festgelegt. Der Erwerber wird an diesen Gesprächen aktiv beteiligt.
Sollte hingegen ein Erwerber eine nutzerfreie Lieferung der Wohnung wünschen, dann kann über einen Freiwerde-Termin entsprechend Einigkeit erzielt werden.
Im Falle eines Ankaufs über einen notariellen Kaufvertrag zahlt der Käufer eine vereinbarte Maklercourtage i.H.v. 3,57% inkl. 19% Mehrwertsteuer an BONUM Immobilien GmbH.
Wir haben gem. der gesetzlichen Regelungen des § 656 BGB einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.