Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Wir von BONUM Immobilien vermitteln im Exklusivauftrag diese interessante Liegenschaft für die Eigentümer.
Das Gebäude wurde zwischen 1905 und 1915 im klassischen Stile eines Altbremer Hauses errichtet.
Das Gebäude umfasst derzeit 3 Wohneinheiten. Im Souterrain, im Hochparterre sowie in den restlichen oberen Etagen (OG u. DG).
Die beiden unteren Einheiten sind momentan noch fremdvermietet. Die restliche Fläche ist nutzerfrei.
Ausstattung Wir heben ins unserem Expose einige Besonderheiten stichwortartig hervor:
-Klassische Bremerhaus Struktur
-Isofenster Holz/Kunststoffrahmen
-alle 3 Einheiten sind momentan als ins sich abgeschlossene Wohnungen zu betrachten
Die Adresse des Hauses erhalten Sie über unser Expose. Fordern Sie dies gleich an!
Lage Der Bremer Stadtteil Hastedt gehört zu den beliebten und altbaugeprägten Quartieren entlang der Weser.
Durch die angrenzende Lage zum benachbarten Stadtteil Peterswerder sowie der unmittelbaren Lage zur Weser kann Hastedt bei "Jung & Alt" gleichermaßen enorm punkten.
Die Versorgungssnetzwerke im Stadtteil sind sehr gut. Entlang des "Hastedter Osterdeich" fährt man entspannt in Richtung Innenstadt.
Sonstiges Das Gebäude verfügt über eine überdurchschnittlich umfangreiche Wohnfläche von ca. 211 qm.
Im Zuge eines zukünftigen Umbaus bestehen flexible Nutzungsmöglichkeiten.
Eine Nutzung als Wohnhaus mit 2 nahezu gleich großen Wohneinheiten (114 qm / 138 qm) ist ebenso denkbar wie eine vollständige Nutzung als Einfamilienhaus.
Wir weisen jedoch bereits jetzt daraufhin, dass je nach zukünftiger Nutzungsanforderung ggf erforderliche Nutzungsanträge in baurechtlicher Hinsicht gestellt und erfüllt werden müssen.
Die beiden Wohnungen sind momentan wie folgt vermietet:
WE im Souterrain (ca. 55 qm WFl.): EUR 320,00 mtl. netto
WE im HPT (ca. 52 qm WFl.): EUR 320,00 mtl. netto
Ein aktueller Energieausweis ist in Auftrag gegeben worden. Die hier angegebenen Schätzdaten können jedoch zum endgültigen Ausweis variieren.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.