Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung GESTALTE DIR DEIN HAUS GENAU SO WIE DU ES MAGST!
-Fernwärmeversorgung-
Das hier exklusiv durch BONUM Immobilien zu verkaufende Reihenmittelhaus wurde seinerzeit von einer namhaften Bauträgergesellschaft in massiver Bauweise den 90er Jahren errichtet. ...
-Die ausführliche Beschreibung findest du in unserem Expose!
Ausstattung Wir heben in unserem Expose nur einige Besonderheiten hervor:
-Vollklinkerfassade
-Fernwärmeversorgung
-PKW-Stellplatz auf dem eigenen Grundstück vor dem Haus
-Gäste-WC
-offene Küche als Stilmittel für ein modernes Raumkonzept im Erdgeschoß
.....
-Alle weiteren Ausstattungsdetails kannst du unserem Expose entnehmen. Fordere dies am besten gleich an!
Lage Das hier zu verkaufende Reihenmittelhaus wurde von einer namhaften Bauträgergesellschaft in den 90er Jahren errichtet.
In einer ruhigen und homogen gestalteten Siedlung, die aus mehreren Straßen besteht liegt diesen Reihenmittelhaus.
Dieses Quartier ist im Kern des Stadtteils Blockdiek positioniert. Die infrastrukturellen Gegebenheiten, die diesem Quartier zuzuordnen sind, entsprechen einer guten Basis für solides Wohnen. Das Einkaufszentrum Blockdiek, ÖPNV-Anbindungen (Straßenbahn und Bus) sind in nur sehr wenigen Minuten fußläufig zu erreichen.
Für Werksmitarbeiter von Mercedes ist diese Wohnsiedlung erfahrungsgemäß von Interesse, da diese nur ca. 2 Kilometer entfernt liegt.
Sonstiges Das Gebäude steht für einen zukünftigen Käufer bereits schon nutzerfrei für eine Übergabe zur Verfügung.
Ein aktueller Energieausweis ist in Auftrag gegeben. Die hier veröffentlichten Daten sind als Schätzdaten zu verstehen und können zum endgültigen Ausweis noch etwas variieren.
Das Gebäude wird von einem Käufer vor Bezug vollständig zu renovieren sein.
Die Maklercourtage ist nach den gesetzlichen Regelungen der §§ 656 ff. BGB als paritätische (hälftige) Teilung zu zahlen. Wir haben mit dem Käufer einen provisionspflichtigen Vertrag in gleicher Höhe vereinbart.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.