Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Lage WOHNEN IM SCHÖNEN BREMEN-SCHWACHHAUSEN
Der Stadtteil Schwachhausen gehört traditionell und anerkanntermaßen zu den besten und begehrtesten Wohnlagen im gesamten Stadtgebiet. Prachtvolle Altbaufassaden reihen sich wie Perlen an der Schnur schier endlos aneinander.
Bremens "grüne Lunge" - der Bürgerpark ist die Spiel- und Laufzone für alle Freizeit-Liebhaber des Ausdauersports und der Entspannung.
Schwachhausen lockt mit chicen stylischen Cafes und vielfältigen Restaurants sowie einer mehr als ausreichenden Nahversorgungsstruktur. ÖPNV-Anbindungen bestehen quasi an fast allen Straßenkreuzungen.
Sonstiges Diese tolle Eigentumswohnung wird veräußert, weil die Verkäuferin im Gegenzug ein Haus über unsere Agentur erworben hat.
Die Lieferung der Wohnung kann nach Absprache ab Q.2/3 - 2026 erfolgen. Ein genauer Termin wäre noch abzustimmen.
Die Wohnung wird über eine externe und sehr erfahrene Hausverwaltung im Rahmen des WEG betreut. Das aktuelle monatliche Hausgeld (inkl. Heiz- u. Wasserkosten) beträgt ca. EUR 350,00 zzgl. Grundsteuer, Strom und Telefon-/Internet. Der Stand der Instandhaltungsrücklage (Totale) betrug per 31.12.2024 rd. EUR 235.000,00. Der Anteil der auf diese Wohnung entfällt lag bei rd. EUR 3.500,00.
Der Kaufpreis der Wohnung versteht sich zzgl. EUR 23.000 für den TG-Platz - mithin insgesamt EUR 220.000,00.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.