Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung Das hier zum Verkauf stehende Wohnhaus wurde um ca. 1910 / 1915 in massiver Bauweise errichtet. Das aufstehende Gebäude ist platziert auf einem ca. 930 qm großen Südgrundstück. Zum Gebäudeumfang gehören ein Teilkeller, ein Nebengebäude als gut nutzbarer Anbau für Home-Office-Nutzung oder Gäste sowie einer Garage.
Die genaue Lage des Grundstücks erhalten Sie "nur" über unseren Exposeversand!
Ausstattung Wir heben in diesem Expose einige Besonderheiten hervor:
-Zentralheizung (Gas)
-4 Zimmer
-Wohnfläche zzgl. Teilkeller und multinutzbarer Anbau
-Garage
-herrliches Südgrundstück
Lage Der Stadtteil Huchting liegt im Süden der Hansestadt Bremen unmittelbar an der Bundeslandgrenze zu Niedersachsen - der Gemeinde Stuhr und der Stadt Delmenhorst.
Umgeben vom "Park-links-der-Weser" sowie den Brokhuchtinger Wiesen symbolisiert dieser Stadtteil zum einen eine bürgerliche Mitte mit einer Melange an internationaler Struktur.
Die infrastrukturellen Verhältnisse des Stadtteils sind sehr gut - denn durch die Anbindung mit 2 Straßenbahnlinien sowie ergänzenden Buslinien auch ins Umland sind die Bewohner des Stadtteils komfortabel versorgt.
Das Einkaufszentrum "Roland-Center" sowie der Center-Point liefern einen zentralen Versorgungspunkt für Shopping, Ärzte und Dienstleistung.
Die genaue Lage des Grundstücks erhalten Sie nur über unseren Exposeversand!
Sonstiges Das Gebäude weißt in Grundzügen einen Renovierungsbedarf vor einem neuen Bezug auf. Hierzu zählen aus unserer Sicht die folgenden Maßnahmen: Maler-Fussboden, sanitäre Bereiche sowie die Beordnung des Außenbereichs.
Eine Lieferung des Grundstücks an einen Käufer erfolgt nach Absprache.
Die Verteilung der Maklercourtage erfolgt paritätisch nach den gesetzlichen Regelungen.
Der Energieausweis ist in Arbeit. Die hier veröffentlichten Werte sind als Schätzangaben zu verstehen und können zum endgültigen Ausweis noch abweichen.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.