Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Objektbeschreibung BARRIEREFREI / 95 QM / EIGENER SÜDGARTEN
Diese exklusiv durch uns zu vermarktende Eigentumswohnung ist Teil eines Zweiparteienhauses welches Anfang des 19. Jahrhunderts in klassischer Jugendstilbauweise errichtet wurde.
Die hier aufgeführte Wohnung umfasst 3,5 Zimmer und verfügt über eine nach Süden ausgerichtete sehr großzügige Terrasse. Die Wohnung ist größtenteils mit Fußbodenheizung ausgestattet....
Mehr dazu finden Sie in unserem Expose! Am besten gleich anfordern!
Ausstattung Wir heben in unserem Expose nur einige Besonderheiten stichwortartig hervor:
-barrierefreier Zugang zur Wohnung
-Fußbodenheizung
-Bad mit Eckdusche und Doppelwaschtischanlage
Alle Ausstattungsdetails können Sie unserem Expose entnehmen.
Fordern Sie dies am besten gleich an!
Lage RUHIGE WOHNLAGE IN GEWACHSENEM QUARTIER
In typischer und gewachsener Quartierslage befindet sich diese Liegenschaft auf der bevorzugte Südseite der Erschließungsstraße gelegen.
Die bauliche Verdichtung ist mäßig und entspricht einer offenen Bauweise mit Wohnhäusern in maximal 2-geschossiger Ausdehnung.
Einkaufsmöglichkeiten sind im umliegenden Nahbereich in ausreichendem maße vorhanden. Die ÖPNV-Anbindung ist gut und die nächstgelegene Haltestelle der BSAG ist fußläufig bequem zu erreichen.
Sonstiges Die Wohnfläche wurde im Rahmen eines örtlichen Aufmaßes festgestellt.
Die Eigentümergemeinschaft (2 Wohnungen) verwaltet sich in Eigenregie.
Der aktuelle Energieausweis liegt vor.
Im Zuge eines Verkaufs an einen Erwerber wird die Teilungsurkunde noch mit einem Nachtrag versehen werden. Dies wird u.a. eine geringe Veränderung der Miteigentumsanteile nach sich ziehen. Die Kosten dafür tragen der Verkäufer und der Miteigentümer.
Die Käufercourtage beträgt 3,57% inkl. 19% Mehrwertsteuer. Wir haben mit dem Verkäufer einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe abgeschlossen.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müsse