Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Location Ortschaften
Der Flecken Ottersberg ist mit über 13 000 Einwohnerinnen und Einwohnern und 9911 ha flächenmäßig eine der größten Gemeinden im Landkreis Verden (ehemals Regierungsbezirk Lüneburg).
Als Einheitsgemeinde 1972 durch die Verwaltungs- und Gebietsreform gegründet, besteht sie aus den Ortschaften Flecken Ottersberg und Flecken Fischerhude sowie Otterstedt, Posthausen und Narthauen
Das Gemeindegebiet umfaßt neben weiten Geestrücken das von zahlreichen Wasserarmen durchzogene Niederungsgebiet der Wümme und das südlich gelegene, zum größten Teil abgetorfte Moorgebiet der jetzigen Ortschaft Posthausen.
Mit den vielfältigen Möglichkeiten zur Naherholung insbesondere durch ein weitläufiges Angebot an Wander- und Radwanderwegen und durch die hervorragende Anbindung an das überregionale Verkehrsnetz mit den Autobahnanschlussstellen an der A 1 sowie mit dem an der Eisenbahnlinie Bremen-Hamburg gelegenen Bahnhof Ottersberg, ist der Flecken Ottersberg ein attraktiver Wohnort an der Randlage Bremens.
Miscellaneous Das Haus ist aktuell vermietet. Bei bestehendem Eigenbedarfsinteresse kann mit den Mietern über eine "gütliche" Aufhebung des Mietverhältnisses verhandelt werden. Hierzu beraten wir Sie gerne persönlich!
Um die Persönlichkeitsrechte der Mieter zu schützen, haben wir auf die Anfertigung von Innenaufnahmen verzichtet. Hierfür bitten wir um Ihr Verständnis.
Der Bedarfsenergieausweis ist beauftragt und in Arbeit.
Eine Käufercourtage von 2,98 % inkl. 19% gesetzlicher Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei notarieller Beurkundung und durch den Käufer an uns zu zahlen.
Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer geschlossen (§ 656 c BGB).
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen.