Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Location SCHWACHHAUSEN - dieser Stadtteil steht sinnbildlich für eine Vielzahl an Attributen wie z.B.: stilvolle und wunderschöne Altbaufassaden die sich wie Perlen an der Schnur aneinander reihen, die unmittelbare Nähe zum Bremer Bürgerpark, der besondere Lifestyle durch das stadtteilbezogene Zentrum rund um die Wachmannstraße mit der Melange an Cafés, Weinbars, Restaurants, Boutiquen und hochwertigen Nahversorgern sowie dem gutbürgerlichen Mix der Bewohnerschaft.
Die perfekte Infrastruktur dieses Quartiers ermöglichst es, fußläufig den Hauptbahnhof zu erreichen. Wer gerne mit dem Rad unterwegs ist, der ist noch schneller am gewünschten Zielort. Ausgebaute Radstrecken führen direkt in die Bremer City und ringsherum.
Insgesamt ist für die Bewohner dieses Stadtteils ein sehr hoher Freizeitwert gegeben, der in keinem anderen Stadtteil in dieser Vielfalt zu finden ist.
Darum gehört Schwachhausen ungebrochen zu den teuersten Wohngebieten in Bremen: der Miet- sowie der Eigentumsmarkt verzeichnen seit mehr als 20 Jahren stetig steigende Immobilienwerte.
Miscellaneous Für alle Interessenten, die weitere Einblicke in die Objektunterlagen haben möchten, halten wir u.a. eine qualifizierte Mieterliste bereit, aus der die wesentlichen Ertragsparameter abgelesen werden können.
Als erfahrene Haus- und Grundstücksmakler und Bewertungssachverständige sind wir seit vielen Jahren spezialisiert auf die Vermittlung von Zinshäusern und beraten Sie sehr gerne im Hinblick auf die Möglichkeiten und Perspektiven zu dieser Liegenschaft.
Aufgrund der freiwerdenden Wohnung im Hochparterre sind einige Optionen zur Nachnutzung denkbar.
Die Lieferung des Objektes erfolgt nach Absprache.
Alle unsere aktuellen Immobilienangebote finden Sie auf unserer Internetseite unter www.bonum-bremen.de
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen