Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Property description
Energy certificate
Type: Requirement-oriented certificate
Year of construction according to energy certificate: 1967
Main fuel type: Gas
Location Diese hier zum Verkauf stehende Doppelhaushälfte befindet sich in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil (vis -a- vis der Wilhelm-Busch-Siedlung) und zwar dort auf der bevorzugten Süd-West-Seite der Erschließungsstraße.
Das Grundstück ist regelmäßig und organisch geschnitten und bietet mit der optimalen Orientierung zur Sonne ein sehr hohes Maß an Wohnqualität in Verbindung mit einem sehr attraktiven Ausblick in ein grünes Areal (Schutzgebiet).
Durch die unmittelbare Nähe zum Daimler-Werk besteht bei diesem Objekt erfahrungsgemäß eine beliebte Wohnlage zur Disposition.
Die Infrastrukturellen Gegebenheiten sind sehr gut. ÖPNV-Anbindungen bestehen praktisch vor der Tür und das Einkaufszentrum Blockdiek ist nur wenige Hundert Meter entfernt. Ferner besteht eine gute Erreichbarkeit des Shopping-Centers "Weser-Park" in Osterholz.
Miscellaneous Das hier zum Verkauf stehende Wohnhaus befindet sich momentan in der Rechtsform des Erbbaurechts, d.h. das Gebäude und Grundstück rechtlich von einander getrennt sind.
Ein zukünftiger Erwerber kann sind auch dazu entscheiden, das gepachtete Grundstück separat zu erwerben. Hierzu liegt uns eine ausdrückliche und schriftliche Ankaufsoption des Erbbaurechtsausgebers vor. Der Kaufpreis für das Grundstück beträgt EUR 99.400,00. Diese ist jedoch nicht zwingend anzunehmen. Alternativ läuft der Erbbaurechtsvertrag bis zum 31.12.2066.
Der jährliche Erbbauzins für das Grundstück beträgt aktuell rd. 605,00 EUR p.a. Dieser ist laut Vertrag indexiert und kann sich alle 5 Jahre verändern.
Offenlegungshinweis:
3,57 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei notarieller Beurkundung durch den Käufer zu zahlen.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen