Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Property description Das hier exklusiv durch BONUM Immobilien GmbH zum Verkauf stehende Gebäude wurde etwa 1950 ursprünglich als Schulgebäude errichtet. Im Jahre 2006 erfolgte die Nutzungsänderung zu einem Kindergarten. Diese Nutzung besteht aktuell und zukünftig weiterhin.
Equipment/Features Wir heben in diesem Expose nur einige Besonderheiten stichwortartig hervor:
-großflächiges Gebäude im Bungalowstil
-großflächige Fensterbereiche
-eigene Gaszentralheizung
Location Einzigartige Lage im Außenbereich!
Die hier zum Verkauf stehende Liegenschaft liegt außerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils von Bremen-Borgfeld unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Lilienthal.
Die kleinräumige Grundstückslage ist durch eine landschaftlich sehr attraktive Außenbereichslage gekennzeichnet. Ehemalige und noch aktive Hofstellen prägen das umgebende örtliche Bild und sorgen damit für eine erholsame und dörflich angenehme Lagequalität.
In einem Radius von rd. 800-1000 Metern gelangt man relativ schnell in den Ortskernbereich von Lilienthal. Dort findet man alle relevanten Infrastrukturbezugspunkte und den ÖPNV.
Miscellaneous Der Mietertrag beläuft sich auf EUR 1.680,00 Nettovertragsmiete monatlich. Es ist eine Staffelmietvereinbarung mit jährlicher Anpassung um EUR 30,00 im Vertrag hinterlegt.
Miete im 10. Jahr = EUR 1.980,00 netto.
Als erfahrene Haus- und Grundstücksmakler und Bewertungssachverständige sind wir seit vielen Jahren spezialisiert auf die Vermittlung von Zinshäusern und beraten Sie sehr gerne im Hinblick auf die Möglichkeiten und Perspektiven zu dieser Liegenschaft.
Für das Grundstück besteht kein Bebauungsplan. Es gelten für zukünftige Vorhaben die Prüfkriterien des § 35 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Lieferung des Objektes erfolgt nach Absprache. Der Kaufpreis ist verhandelbar.
Alle unsere aktuellen Immobilienangebote finden Sie auf unserer Internetseite unter www.bonum-bremen.de
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen