Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Property description Diese hier exklusiv durch BONUM Immobilien zum Verkauf stehende 3-Zimmer-Wohnung ist Bestandteil eines ca. 1972 errichteten Wohnhauses bestehend aus 8 Wohneinheiten.
Die ca. 81 qm große Wohnung verfügt über einen durchgängigen Grundriss mit optimalen Belichtungsverhältnissen. 2 Balkone (Nord-Ost und Süd-West-Orientierung) gehören hier zum Lieferumfang.
Insgesamt beurteilt handelt es sich hier um ein marktgängiges Verkaufsangebot welches die üblichen Anforderungen eines Eigennutzers als auch die eines Mieters erfüllt.
Equipment/Features Wir haben in diesem Expose nur einige Besonderheiten stichwortartig hervor:
-Lage der Wohnung im 1. Obergeschoss
-durchgängiger Grundriss mit Nord-Ost / Süd-west-Achse
-2 Balkone (Vorderseite + Rückseite)
-Lift im Haus
Alle Ausstattungsdetails können Sie unserem ausführlichen Expose entnehmen.
Fordern Sie dies bitte über das Portal bei uns an!
Location Schwachhausen gehört unbestritten zu den gefragtesten und beliebtesten Wohnlagen in Bremen. Die Mischung aus attraktiver und altbaugeprägter Bebauungsstruktur, sowie der perfekten Infrastruktur zeichnen diesen Stadtteil aus. Lifestyle und Freizeitaktivitäten im nahegelegenen und wunderschönen Bürgerpark gehören ebenso zu den hervorzuhebenden Merkmalen wie das Sportangebot im benachbarten Verein "Bremen 1860" sowie dem Bremer Tennisclub 1912.
Miscellaneous Offenlegungshinweis:
2,98 % inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei notarieller Beurkundung durch den Käufer zu zahlen. Wir haben einen provisionspflichtigen Makler-Vertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer abgeschlossen.
Die Wohnung ist nutzerfrei und kann vor einem erneuten Bezug nach den Wünschen des Erwerbers renoviert werden.
Im Falle einer geplanten Vermietung der Wohnung beraten wir den Käufer gerne hinsichtlich der zu erwartenden Marktmiete.
GELDWÄSCHE: Als Maklerunternehmen ist die BONUM Immobilien GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 11 Abs. 1, 2 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen, bzw. sobald ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages besteht. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 Abs. 4 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das GwG sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre lang archivieren müssen