Video zu dieser Immobilie
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3D-Rundgang zu dieser Immobilie
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Property description Eigentumswohnung als Kapitalanlage mit langfristigem Mietverhältnis!
Keine mieterfreie Lieferung möglich!
Bei diesem Immobilienangebot handelt es sich um eine seit 1970 fest vermietete Eigentumswohnung im OG 1 in einer sehr gepflegten Wohnanlage aus den 60er Jahren. Zu dieser Wohnung gehört ein PKW-Stellplatz auf einem grundstückseigenen Parkdeck.
Wir bitten ums Verständnis, dass wir im weiteren und auf ausdrücklichen Mieterwunsch keine Innenaufnahmen veröffentlichen!
Die Wohnung befindet sich in einem normalen und baujahrstypischen Unterhaltungszustand.
Location Bei dieser Wohnlage handelt es sich um eine äußerst ruhige Sackgassenlage im Stadtteil Osterholz. Der Teilbereich Schevemoor grenzt an den mondänen Stadtteil Oberneuland. Die Wohnlage im Stadtteil Osterholz verfügt im Grundsatz über einen in den letzten Jahren deutlich gestiegenen Beliebtheitsgrad. Das liegt zum einen an der guten Infrastruktur sowie dem hohen Anteil an Grünflächen und der sehr guten Anbindung an das Autobahngeflecht A 27 und A 1. Ferner gibt es sehr vorteilhafte Anbindungen an den ÖPNV. Geschäfte für den täglichen Versorgungsbedarf sind in einem Radius von rd. 800 Metern um das hier genannte Grundstück vorhanden.
Other Bei diesem Wohnungseigentum handelt es sich laut Aufteilungsplan um die Wohnung Nr. 91.
Als Sondernutzungsrecht gehört ein PKW-Stellplatz auf dem Parkdeck mit der Nr. 155.
Die Wohnung ist seit dem 15.12.1970 an die jetzige Mieterin vermietet. Es handelt sich um eine Seniorin. Das Mietverhältnis ist ungekündigt und soll weitergeführt werden.
Die aktuelle Nettovertragsmiete beträgt EUR 384,42 monatlich. (EUR 5,43/qm)
Der Anteil der nicht umlagerfähigen Kosten beträgt EUR 191,00 monatlich.
Eine evtl. zulässige Mietanpassung gem. § 558 BGB ist zu prüfen. Bei Ausnutzung der Kappungsgrenze wäre eine angepasste Miete von EUR 461,33 möglich. (EUR 6,59/qm)
Gerne beraten wir Sie zu dieser rechtlichen Thematik.
Offenlegungshinweis:
2,975% inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer sind verdient und fällig bei notarieller Beurkundung durch den Käufer zu zahlen.
Wir haben einen provisionspflichtigen Maklervertrag in gleicher Höhe mit dem Verkäufer geschlossen (§ 656 c BGB).